Wir bitten Sie, die folgende Verfahrensweise einzuhalten.
1. Nachträgliche Entschuldigungen bei Schulversäumnissen
Für die Begründung des Fehlens besteht eine Entschuldigungspflicht und es bedarf somit keiner besonderen Aufforderung durch die Klassenleiterin oder den Klassenleiter.
Hinweis:
Bei Erkrankung im Verlaufe des Unterrichtstages erfolgt die Abmeldung generell im Sekretariat, auch für einzelne Stunden. Der Abmeldezettel wird bei der nächsten Teilnahme am Unterricht bei der Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter abgegeben.
2. Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigem Grund
Das Nacharbeiten versäumter Unterrichtseinheiten ist selbstverständlich.
Ein Fehlen aus Gründen, die dem Schüler oder der Schülerin bzw. den Eltern vorher bekannt waren, kann nachträglich nicht entschuldigt werden.
3. Für die Beurlaubung vom Sportunterricht gilt grundsätzlich folgende Regelung:
An unserer Schule ist für die Klassen 7 - 10 eine Krankmeldung per E-Mail möglich. Die entsprechende E-Mail wird an das Klassenleiterteam weitergeleitet.
Diese elektronische Krankmeldung ersetzt nicht das Entschuldigungsschreiben durch die Erziehungsberechtigten.
Einschulung 2024
Klasse 7/1 (As, Pe):
Klasse 7/2 (He, Soe):
Klasse 7/3 (Al, Sa):
Klasse 7/4 (Hn, Go):
Klasse 7/5 (Ma, Lf):
Einschulung 2023
Klasse 8/1 (Md, Mk):
Klasse 8/2 (St, Ras):
Klasse 8/3 (DV, Spy):
Klasse 8/4 (Bn, Le):
Einschulung 2022
Klasse 9/1 (Re, Bg):
Klasse 9/2 (Ad, Do):
Klasse 9/3 (Pg, Ra):
Klasse 9/4 (Ga, Ki):
Klasse 9/5 (Ci, Hä):
Einschulung 2021
Klasse 10/1 (Dh, Gi):
Klasse 10/2 (Gz, Vt):
Klasse 10/3 (Li, Sf):
Klasse 10/4 (Za, Te ):
Klasse 10/5 (Bk, Fs):
Grundlage dieser Ausführungen ist die „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht)“ vom 19. November 2014 (ABl. S. 2235), geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 22. Dezember 2017 (ABl. S. 451).“
„I. Beurlaubung, Befreiung, Schulversäumnis, Unterricht bei extremen Wetterlagen
1 - Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigem Grund
(1) Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden (§ 46 Absatz 5 Satz 1 des Schulgesetzes). Von einem wichtigen Grund kann insbesondere ausgegangen werden bei