Anders als bei der Sprachförderung geht es bei der Sprachbildung darum, allen Schülerinnen und Schülern zu bildungssprachlichen Kompetenzen zu verhelfen. Bildungssprache unterscheidet sich von der alltäglichen Umgangssprache v. a. durch einen differenzierten, fachspezifischen Wortschatz, komplexere Satzkonstruktionen sowie eine hohe Textkohärenz und -kohäsion. Sie ermöglicht die flexible und adäquate Reaktion in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Nicht alle Kinder haben in ihren Familien und im Alltag Kontakt zur Bildungssprache, was zwangsläufig zur schulischen Benachteiligung derjenigen führt, deren mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit (noch) nicht angemessen entwickelt ist: Sie haben Probleme, Arbeitsanweisungen (Operatoren) zu verstehen, Texte zu erschließen und selbst zu schreiben, sich an der Kommunikation im Unterricht zu beteiligen und ihre Gedanken nachvollziehbar zu formulieren. Die Sprachbildung spielt also eine entscheidende Rolle bei der Herstellung von Bildungsgerechtigkeit. Die durchgängige Sprachbildung ist deshalb auch Aufgabe aller Fächer.
Im Zentrum der Sprachförderung stehen Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten. Um eine optimale Förderung und ggf. Nachteilsausgleiche sicherstellen zu können, werden zu Beginn der 7. Klasse von allen Neuzugängen Lese- und Schreibproben genommen und untersucht. Bei “auffälligen” Schülerinnen und Schülern werden zusätzliche Lesetests sowie die Hamburger Schreibprobe 5-10 B durchgeführt. Ergeben diese Tests einen zusätzlichen Förderbedarf, erhalten die Betreffenden einen Nachteilsausgleich, aber auch individuelle Förderung im Rahmen der LRS-Förderstunden (bzw. selbst organisierter außerschulischer Förderung). Ab dem Schuljahr 2022/23 wird es zudem auch Deutsch-Förderstunden für Schülerinnen und Schüler ohne LRS geben.