Ulrich-von-Hutten-Gymnasium

Gesamtelternvertretung (GEV) (§ 90 SchulG):

Wahl: 1 Vorstandsvorsitz + 3 Vertreter

Die Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die GEV. Sie vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten und dient der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.

Die GEV wählt aus Ihrer Mitte

  1. 1 Schulsprecher ( Vorstandsvorsitz) und bis zu drei Stellvertreter
  2. 4 Mitglieder der Schulkonferenz
  3. 2 Mitglieder des Bezirkselternausschusses
  4. je 2 Mitglieder für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen
  5. 2 Mitglieder für die Gesamtschülervertretung

Mitglieder:

  • alle Elternsprecher

Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:

  1. Schulleiter
  2. 2 Schülervertreter (aus GSV gewählt)
  3. 2 Lehrkräfte ( aus Gesamtkonferenz gewählt)

Die GEV findet mindestens dreimal im Jahr immer abends auf Einladung des GEV-Vorstands statt.

Schulkonferenz ( § 75 Schulgesetz des Landes Berlin ( SchulG)):

Wahl: 4 + 4 Vertreter

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung und berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.

Mitglieder der Schulkonferenz können an den Sitzungen der Gesamtkonferenz sowie an den Fachkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen (kein Stimmrecht).

Für nachfolgende Beispiele ( keine abschließende Aufzählung) benötigt die Schulkonferenz eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zum Beschluss:

  • Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel
  • Schulprogramm
  • Aufnahmekriterien und Verfahren bei Übernachfrage der Schulanmeldungen
  • Evaluationsprogramm
  • Namensgebung der Schule

Eine einfache Mehrheit wird für beispielsweise folgende Entscheidungen benötigt:

  • Antrag auf Durchführung eines Schulversuchs oder Einrichtung als Schule besonderer pädagogischer Prägung
  • Festlegung des Unterrichtsbeginns (Uhrzeit)
  • Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens
  • Grundsätze für einen Schüleraustausch, Schülerfahrten und Wandertage
  • Hausordnung
  • Lernmittelfonds

Die Schulkonferenz ist anzuhören bei beispielsweise:

  • Entscheidung über größere bauliche Maßnahmen
  • vor wichtigen die Schule betreffenden Entscheidungen der Schulbehörde

Mitglieder ( § 77 SchulG):

  1. Schulleiter, der den Vorsitz hat
  2. 4 Vertreter des Lehrkörpers, die aus der Gesamtkonferenz gewählt werden
  3. 4 Schülervertreter, die aus der Gesamtschülerversammlung (GSV) gewählt werden
  4. 4 Erziehungsberechtige (minderjährige Kinder), die aus der Gesamtelternversammlung (GEV) gewählt werden
  5. 1 externes Mitglied, das von den unter 1. – 4. genannten Mitgliedern gewählt wird

Die Wahl der Mitglieder erfolgt für 2 Jahre.

Die Schulkonferenz findet mindestens viermal im Jahr auf Einladung des Schulleiters immer abends statt.

Gesamtkonferenz ( § 79 SchulG):

Wahl: 2 + 2 Vertreter

Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium alle an der Schule tätigen Lehrkräfte und entscheidet über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Sie stellt die Qualität dieser Arbeit sicher.

Sie entscheidet beispielsweise über:

  • Vorschläge für das Schulprogramm
  • Grundsätze für Lernerfolgskontrollen
  • Grundsätze für Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten
  • Auswahl der Lern- und Lehrmittel

Mitglieder:

  1. Schulleiter
  2. gesamter Lehrkörper inklusive Referendare

Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:

  1. 2 Schülervertreter (aus GSV gewählt)
  2. 2 Elternvertreter ( aus GEV gewählt)

Die Gesamtkonferenz findet mindestens dreimal im Jahr überwiegend nachmittags statt.

Fachkonferenzen ( § 80 SchulG):

Wahl: pro Fach 2 + 2 Vertreter

Die Gesamtkonferenz bildet für Fächer, Lernbereiche oder Fachbereiche Fachkonferenzen.

Diese entscheiden jeweils für sich beispielsweise über:

  • Umsetzung der Rahmenpläne
  • Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht
  • Auswahl der Lern- und Lehrmittel im Fachbereich

Mitglieder:

  1. Fachbereichsleiter
  2. Fachlehrkräfte

Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:

  1. 2 Schülervertreter (aus GSV gewählt)
  2. 2 Elternvertreter ( aus GEV gewählt)

Die Anzahl der Fachkonferenzen pro Jahr ist nicht definiert, finden meist direkt im Anschluss an die 6. Oder 7. Unterrichtsstunde satt.

Gesamtschülervertretung ( § 85 SchulG):

Wahl: 2 + 2 Vertreter

Die Schülerschaft wirkt bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele aktiv und eigenverantwortlich durch die gewählten Klassensprecher mit. Diese wiederum bilden die Gesamtschülervertretung und wählen einen Schulsprecher.

Die Schülervertreter nehmen die Interessen der Schülerschaft gegenüber den Schulbehörden wahr und üben die Mitwirkungsrechte in der Schule aus.

Folgende beispielhaften Aufgaben nimmt die GSV wahr:

  • wählt bis zu 3 Vertrauenslehrkräfte, die beratend an den GSV Sitzungen teilnehmen sollten
  • Vertritt die Schülerschaft bei wichtigen schulischen Angelegenheiten
  • eigene Vorschläge

Mitglieder:

  1. Schulsprecher als Vorsitzender
  2. alle Klassensprecher

Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:

  1. 2 Schülervertreter (aus GSV gewählt)
  2. 2 Elternvertreter ( aus GEV gewählt)

Anzahl der Sitzungen variiert. Rechtlich möglich sind zweimal im Monat Sitzungen während der Unterrichtszeit für zwei Unterrichtsstunden.

Bezirkselternausschuss ( BEA):

Wahl: 2 + 2 Vertreter

Informationen zum BEA sind unter www.bea-ts.de inklusive Termine zu finden.

Der Ausschuss besteht aus den in der GEV gewählten Mitgliedern sämtlicher Schulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Zu jeder Sitzung sind Vertreter des Schuldezernats und der Schulaufsicht anwesend, die Rede und Antwort zu aktuellen Fragen stehen. Sinnvoll ist eine vorherige Einreichung der Frage beim Vorstand des BEA, um eine fundierte Antwort zu erhalten.

Die Sitzungen finden jeden 2. Dienstag im Monat (außer in den Ferien) grundsätzlich im Rathaus Schöneberg um 19.30 Uhr statt.

Bezirksschulbeirat (BSB)

Dieses Gremium wird gebildet aus je 10 gewählten Vertretern aus dem Bezirkselternausschuss (BEA), dem Bezirkslehrerausschuss (BLA) und dem Bezirksschülerausschuss (BSA). Aktuell stellt die UvH auch hier einen Elternvertreter. Dieser Beirat ist ähnlich zu sehen wie die Schulkonferenz, denn es werden hier Themen besprochen, die alle Gruppen betreffen und einbinden.

Landeselternausschuss (LEA)

Je 2 Elternvertreter aus allen Bezirkselternausschüssen.

Landesschulbeirat (LSB)