Ulrich-von-Hutten-Gymnasium

Die Oberstufe oder Qualifizierungsphase (früher Sekundarstufe II)

besteht allgemein aus 4 Semestern, an deren Ende die Abiturprüfungen abgelegt werden.

Organisation der Kurse

Um einen Kurs einrichten zu können, wird eine Mindestteilnehmerzahl benötigt. Sollte diese nicht erreicht werden, gibt es verschiedene Varianten, damit Französisch dennoch belegt werden kann.

  1. Einrichtung eines semesterübergreifenden Grundkurses: Lernende zweier Jahrgänge werden gemeinsam unterrichtet, wobei die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen von der Lehrkraft berücksichtigt werden z. B. Verkürzte Textvorlage/mehr Vokabelhilfen bei der Klausur usw.
  2. Einrichtung eines schulübergreifenden Leistungskurses: in Kooperation mit dem Georg Büchner Gymnasium und der Carl Zeiss Oberschule. Voraussetzung für das Einrichten eines solchen Kurses ist ebenfalls, dass eine ausreichende Zahl an Lernenden den Leistungskurs Französisch gewählt hat.

 

Französisch als Leistungskurs mit 5 Unterrichtsstunden/Woche

  • Belegverpflichtung: 4 Semester; alle Noten werden eingebracht
  • Französisch ist schriftliches Prüfungsfach im Abitur (Zentralabitur)

Französisch als Grundkurs mit 3 Unterrichtsstunden/Woche

  • Belegverpflichtung abhängig vom Stellenwert.
  • Soll Französisch mündliches (4.PF) oder schriftliches (3.PF) Prüfungsfach sein, dann
    müssen 4 Semester belegt und alle Noten eingebracht werden.
  • Soll Französisch kein Prüfungsfach im Abitur sein, dann kann individuell über die Anzahl der belegten Kurse und die Einbringung der Noten entschieden werden.

Semesterthemen sind zur Zeit

das erste Semester (Q1): Vivre pour une idée
das zweite Semester (Q2): Immigration et vie dans une société multiculturelle
das dritte Semester (Q3): La Francophonie
vierte Semester (Q4): Le monde des médias

Klausuren: Anzahl und Wertigkeit

  • Leistungskurs: zwei Klausuren pro Semester , die mit 50 % in die Note eingehen
  • Grundkurs: eine Klausur pro Semester, die mit 33,3 % in die Note eingeht.
  • Die Klausuren basieren auf Texten, d.h. sie erfordern Leseverstehen und darauf aufbauend Textproduktion (Reproduktion, Analyse, Diskutieren/ Gestalten). Ergänzend können visuelle Dokumente zur Bearbeitung gegeben werden. Außerdem werden Aufgaben zur Sprachmittlung gestellt (deutscher Ausgangstext; gemittelte Informationen als Email, Artikel oder Blogeintrag in der Fremdsprache). Die Länge der Texte unterscheidet sich im GK von der Textlänge im LK.

Klausuren: Bewertung
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Raster des Online-Gutachtens der Senatsverwaltung.

Allgemeiner Teil (AT)
Die Note basiert auf der Mitarbeit im Unterricht sowie auf den Noten der geforderten Einzelleistungen (z.B. Referate, Hörverstehenstests,Vokabeltests etc.)

ge/ mehr Vokabelhilfen bei der Klausur.